Platzordnung

Regeln für ein harmonisches Miteinander bei der Platzbenutzung.

Unsere Anlage darf von Mitglieder*innen, Schnuppermitglieder*innen und Spielberechtigten sowie Gästen (diese gegen Bezahlung, s. Lust auf Tennis) benutzt werden.
Medenrundenspiele der aktiven Mannschaften haben absoluten Vorrang. Weitere generelle Belegungen werden unter an den Tafeln am Clubheim veröffentlicht. Trainingszeiten sind dort ebenfalls einsehbar.

Erwachsene Mitglieder*innen und berufstätige Jugendliche dürfen zu jeder Zeit spielen. Kinder und Jugendliche lassen nach 18 Uhr den Erwachsenen den Vortritt.
Bei wartenden Mitglieder*innen ist die Spielzeit auf 1 Stunde seit Beginn zu reduzieren oder nach Abstimmung Doppel zu spielen. Gewünscht wird eine harmonische Abstimmung.
Gäste von Mitgliederinnern sind Jugendlichen gleichgesetzt, wobei nach Abstimmung sicher Ausnahmen möglich sind.
Für Gäste besteht insofern eine Einschränkung, dass bei Belegung aller Sandplätze die Vereinsmitglieder*innen das Vorrecht zur Platzbenutzung haben. Deshalb sollten möglichst „schwach frequentierte“ Zeiten genutzt werden.
Die Sandplätze dürfen nur mit geeignetem Schuhwerk betreten werden und sind vor dem Spielen ausreichend zu beregnen. Nach dem Spielen sind die Plätze vollflächig abzuziehen und die Linien zu reinigen. Die Sandplätze sind zu verschließen.
Schlüssel für die Anlage gibt unser Beisitzer Martin Carle  1. gegen Kaution aus.
Bei Turnieren gespielte Bälle können zum Preis von 5 € für 6 Bälle gekauft werden.
Getränke sind sofort bar zu bezahlen, Kinder dürfen sich nicht selbst bedienen.
Jeder trägt zur Ordnung (Matten aufhängen, Geräte wegräumen, abschließen usw.) und Sauberkeit (Abfall entsorgen, Bänke und Tische nicht verschmutzen, Tennisschuhe vor Betreten des Clubhauses ausziehen usw.) bei.
Dusche und WC sind mit dem Platzschlüssel zugänglich. Es ist selbstverständlich, dass die Tür wieder voll abgeschlossen wird (nicht nur einrasten!) und die Räume sauber verlassen werden. Insbesondere mit dem Heißwasser ist wirtschaftlich umzugehen.

Beschluss des Vorstandes vom 25. Juni 2009