Spielbetrieb mit aktuellen Regelungen

Aktuelle Infos vom 08.06.2021

Da der Inzidenzwert seit über 5 Tagen in unserem Landkreis unter 35 liegt (Stand: 08.06.21 19,4) gelten folgende Regelungen:

 -> für Einzel und Doppel im Freien müssen keine Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise mehr vorgelegt werden

Ausnahme: dies gilt weiterhin in der Tennishalle für alle Personen ab 6 Jahren

Weiterhin müssen die bewährten Regelungen eingehalten werden:

  • 1,5 m Abstand zu anderen Gruppen
  • Führen von Kontaktlisten zur Nachverfolgung – alle Person, welche sich auf der Anlage befinden, müssen sich in die ausliegende Kontaktliste eintragen
  • Umkleiden und Duschen sind unter Einhaltung des 1,5 m Sicherheitsabstandes geöffnet

Unter folgendem Link hat der Badische Tennisverband die aktuellen Informationen zusammengefasst:

https://www.badischertennisverband.de/CoronaKOMPAKT/CoronaKOMPAKT/

Clubhausgastronomie:
Der Getränkeausschank ist wieder erlaubt, bitte wie bisher in der Getränkeliste eintragen.

Allerdings gelten für ein Zusammenkommen mit Getränken und Verzehr im Innenbereich immer noch sehr viele Regelungen, z.B. Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises für alle Personen ab 6 Jahren.

Daher haben wir uns gegen eine Öffnung des Clubhauses entschieden!

Lediglich die Getränkeentnahme ist erlaubt und das Zusammenkommen und der Verzehr im Freien kein Problem.

 

Durchführung der Verbandsspiele:

Wir haben folgende Mannschaften gemeldet:

Herren 1, Herren 2 (4er), Damen 1, Herren 50, Herren 60, Herren 60 (2er),

Junioren U15, Gemischte Mannschaft U15, Gemischte Mannschaft U18

Alle angesetzten Spiele ab dem 14.06.2021 finden wie geplant statt, die Mannschaftsführer wurden entsprechend informiert.

TC Bonndorf e.V. – Vorstand –